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   VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118   

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VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118 (https://dejure.org/2019,19601)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.07.2019 - 3 CE 19.1118 (https://dejure.org/2019,19601)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - 3 CE 19.1118 (https://dejure.org/2019,19601)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123, § 146 Abs. 4 S. 1; BayLlbG Art. 58 Abs. 4; BayBesG Art. 2 Abs. 3 Nr. 6, Art. 82
    Bewerbung um einen Dienstposten, hier: Sachgebietsleitung im Finanzamt

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Nichtberücksichtigung einer Bewerbung um einen Dienstposten; Nichterfüllung des Anforderungsprofils in der aktuellen periodische...

  • rewis.io

    Bewerbung um einen Dienstposten, hier: Sachgebietsleitung im Finanzamt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2 ; BayBesG Art. 2 Abs. 3 Nr. 6
    Rechtmäßige Nichtberücksichtigung einer Bewerbung um einen Dienstposten; Nichterfüllung des Anforderungsprofils in der aktuellen periodischen Beurteilung

  • rechtsportal.de

    Stellenbesetzung (Sachgebietsleitung); Konstitutives Anforderungsprofil; Führungseignung; Verwendungseignung; Schwerbehindertenvertretung; Dienstliche Beurteilung; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beamter; Beschwerde; Bestenauslese; Beurteilungszeitraum; Bewerber; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118
    Es kann grundsätzlich erwartet werden, dass der Beamte imstande ist, sich in die Aufgaben dieser Dienstposten einzuarbeiten (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 28; B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 25).

    Dienstpostenbezogene Ausnahmeanforderungen können sich insbesondere aus dem Erfordernis bestimmter Fachausbildungen ergeben (BVerwG, B.v. 20.06.2013 a.a.O. Rn. 31 ff.; B.v. 19.12.2014 a.a.O. Rn. 26 ff.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118
    Es kann grundsätzlich erwartet werden, dass der Beamte imstande ist, sich in die Aufgaben dieser Dienstposten einzuarbeiten (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 28; B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 25).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118
    Die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung können vom Dienstherrn für den Aufgabenbereich eines Amtes durch die Festlegung eines Anforderungsprofils bereits im Vorfeld der Auswahlentscheidung konkretisiert werden und so den Kreis der Bewerber einschränken (BVerfG, B.v. 9.8.2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 76 ff.; B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 31 ff.).
  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118
    Die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung können vom Dienstherrn für den Aufgabenbereich eines Amtes durch die Festlegung eines Anforderungsprofils bereits im Vorfeld der Auswahlentscheidung konkretisiert werden und so den Kreis der Bewerber einschränken (BVerfG, B.v. 9.8.2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 76 ff.; B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 31 ff.).
  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118
    Welche Dienstposten der Dienstherr im Hinblick auf die zu erledigenden öffentlichen Aufgaben einrichtet, welche Zuständigkeiten er diesen zuweist und welche Fachkenntnisse er zur Erfüllung der daraus resultierenden Aufgaben und Funktionen für erforderlich ansieht, ist eine Frage seines Organisationsermessens (BVerwG, B.v. 12.12.2017 - 2 VR 2.16 - juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 11.08.2017 - 3 CS 17.512

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder charakterlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118
    Auf den Willen des Gesetzgebers (BT-Drs. 17/11471 S. 246) hat bereits das Verwaltungsgericht hingewiesen [Aufgabe der mit Beschluss des Senats vom 11.8.2017 (3 CS 17.512 - juris) begonnenen Rechtsprechung des Senats].
  • VGH Bayern, 22.11.2016 - 3 CE 16.1912

    Konstitutives Anforderungsprofil für eine Auswahlentscheidung für eine

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118
    Die Prognose der Führungseignung ist jedoch insbesondere von persönlichkeitsimmanenten Kompetenzen (BayVGH, B.v. 22.11.2016 - 3 CE 16.1912 - juris Rn. 26) abhängig, die von einer Schwerbehinderung, wie sie der Antragsteller hat (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit und ein Sehvermögen von nur etwa 20%), unbeeinflusst sind.
  • VGH Bayern, 18.04.2018 - 3 CE 18.618

    Vergabe eines Dienstpostens

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118
    Der Streitwert beträgt danach 1/4 der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des vom Antragsteller angestrebten Amtes (vgl. BayVGH, B.v. 18.4.2018 - 3 CE 18.618 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782

    Beamtenrecht Regierungsdirektor (BesGr A 15); Stellenbesetzung (Leitung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118
    Der Antragsteller genießt deshalb keinen "Bestandsschutz" dahingehend, dass ihm wie in der vorangegangenen dienstlichen Beurteilung vom 27. August 2015 erneut die Führungseignung nach Bewährung zuerkannt werden müsste (BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1782 - juris Rn. 36).
  • VGH Bayern, 26.04.2019 - 3 ZB 17.463

    Änderung einer dienstlichen Regelbeurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118
    Er berücksichtigt jedoch nicht, dass eine Plausibilisierung des Gesamturteils auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erfolgen kann (BayVGH, B.v. 26.4.2019 - 3 ZB 17.463 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 18.12.1998 - 3 B 97.1485
  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 3 ZB 13.1804

    Dienstliche Beurteilung; Verwendungseignung

  • VG Bayreuth, 22.09.2023 - B 5 E 23.624

    Konkurrentenstreit, Fehlende Verwendungseignung, Gleiche Beurteilung im höheren

    Eine Plausibilisierung des Gesamturteils kann auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erfolgen (BayVGH, B.v. 26.04.2019 - 3 ZB 17.463 - juris Rn. 8; B.v. 03.07.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 23).

    Eine wesentliche Aussage zur Verwendungseignung ist die Prognose, ob und ggf. für welche neuen, insbesondere auch höherwertigen Aufgaben der Beamte in Betracht kommt (Conrad in Weiß/Niedermaier/Summer/, Beamtenrecht in Bayern, Stand: September 2023, Art. 58 LlbG Rn. 32; BayVGH, B.v. 03.07.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 10).

    Über eine etwaige behinderungsbedingte Einschränkung war deswegen nicht zu entscheiden (vgl. BayVGH, B.v. 03.07.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 24).

    Der Antragsteller würde daher selbst bei Zuerkennung der Verwendungseignung in der Vorbeurteilung keinen "Bestandsschutz" dahingehend genießen, dass ihm wie in der vorangegangenen Beurteilung erneut die Verwendungseignung zuerkannt werden müsste (BayVGH, B.v. 08.04.2015 - 3 CE 14.1782 - juris Rn. 36; B.v. 03.07.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 14).

    Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren, das auf die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Beförderungsstelle durch Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet ist, beträgt - wie bei einer auf Neuverbescheidung des Beförderungsbegehrens gerichteten Hauptsacheklage - ein Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt nach Maßgabe von § 52 Abs. 6 Sätze 1 bis 3 GKG zu zahlenden Bezüge, wobei auch die Jahressonderzahlung nach Art. 82 ff. BayBesG anteilig zu berücksichtigen ist (vgl. BayVGH, B.v. 03.07.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 26; VG Ansbach, B.v. 08.05.2023 - AN 1 E 23.196 - juris Rn. 138; s.a. BT-Drs. 17/11471, S. 246), d.h. hier ein Viertel von 80.571,65 EUR.

  • VG München, 22.03.2024 - M 5 E 23.5825

    Stellenbesetzung, Einstweilige Anordnung, Anordnungsanspruch, Fortsetzung des

    Maßgeblich ist insoweit der Aufgabenbereich des Amtes, auf den bezogen die einzelnen Bewerber untereinander zu vergleichen sind und anhand dessen die Auswahlentscheidung vorzunehmen ist (BayVGH, B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 6).

    Die Jahresbezüge für die Antragstellerin in dem mit der Stelle verbundenen maximal erreichbaren Amt A 16 würden sich (laut Mitteilung des Antragsgegners) auf 90.475,09 EUR belaufen, hiervon ein Viertel (BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 3 CE 19.1896 - juris Rn. 32; B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 26).

  • VG München, 30.11.2022 - M 5 E 22.3806

    Keine Auswahl in einem Stellenbesetzungsverfahren bei Nichterfüllung eines

    Maßgeblich ist insoweit der Aufgabenbereich des Amtes, auf den bezogen die einzelnen Bewerber untereinander zu vergleichen sind und anhand dessen die Auswahlentscheidung vorzunehmen ist (BayVGH, B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 6).

    Diese Voraussetzungen hat der Dienstherr darzulegen; sie unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle (BVerwG" B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 20 ff.; B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 18 ff.; BayVGH, B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 7).

    Aus der Natur der Sache ergibt sich, dass der spezifische Tätigkeitsbereich des Sachbearbeiters in der 3. QE des Sachgebiets Einsatztechnik (Systembetreuer) entsprechend fundierte IT-Kenntnisse voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (vgl. BVerwG" B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 20 ff.; B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 18 ff.; BayVGH, B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 7).

    Die Jahresbezüge für den Antragsteller in dem mit der Stelle verbundenen Amt A 11/12 würden sich auf 51.490,05 EUR belaufen, hiervon ein Viertel (BayVGH, B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris).

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